Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 07.01.2003 | OLG Düsseldorf, 25.04.2002

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.02.2002 - 20 W 31/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7519
OLG Frankfurt, 25.02.2002 - 20 W 31/2002 (https://dejure.org/2002,7519)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.02.2002 - 20 W 31/2002 (https://dejure.org/2002,7519)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - 20 W 31/2002 (https://dejure.org/2002,7519)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26 Nr 10 ZPOEG, § 45 Abs 3 WoEigG, § 568 Abs 2 S 2 ZPO, § 793 Abs 2 ZPO, § 888 ZPO
    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde gegen einen zurückweisenden Beschluss des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde gegen eine Zwangsvollstreckungsentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsgeld zur Durchsetzung der Unterlassung von Geruchsbelästigungen und Lärmbelästigungen ; Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts über einen Zwangsgeldbeschluss des Amtsgerichts in einem WEG-Verfahren ...

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde gegen einen zurückweisenden Beschluss des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde gegen eine Zwangsvollstreckungsentscheidung

  • Judicialis

    WEG § 45 III; ; ZPO § 888; ; ZPO § 793 II; ; ZPO § 568 II 2 a.F.; ; EGZPO § 26 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Landgerichtsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 115/98

    Zwangsvollstreckung aus einem vor dem Wohnungseigentumsgericht geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2002 - 20 W 31/02
    Danach ist die sofortige weitere Beschwerde nach § 793 Abs. 2 ZPO a.F. gegen die Entscheidung des Landgerichts, mit der die sofortige Erstbeschwerde gegen den Zwangsgeldbeschluss nach §§ 888, 891 ZPO a.F. zurückgewiesen worden ist, zwar statthaft, als besondere Zulässigkeitsvoraussetzung müsste gemäß § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F. jedoch in der Entscheidung des Beschwerdegerichts ein neuer selbständiger Beschwerdegrund enthalten sein (BayObLG WuM 1999, 358, 359; Niedenführ/Schulze: WEG, 5.Aufl., § 45 Rdnr. 82; Weitnauer: WEG, 8.Aufl., § 45 Rdnr. 17; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 45 WEG Rdnr. 86; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8.Aufl., § 45 Rdnr. 161, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 147/02

    Zwangsvollstreckung in WEG-Verfahren: Rechtsmittelzug nach der ZPO-Reform vom 27.

    Vor der Änderung der Zivilprozessordnung durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001 (BGBl I S. 1887), das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, hat der Senat in Übereinstimmung mit den zivilprozessualen Beschwerdevorschriften entschieden, dass die sofortige weitere Beschwerde nach § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F. nur zulässig ist, soweit die Entscheidung des Landgerichts über eine Beschwerde betreffend die Zwangsvollstreckung nach §§ 887-890 ZPO einen neuen selbständigen Beschwerdegrund enthält, wovon nicht auszugehen ist, wenn amts- und landgerichtliche Entscheidung im Ergebnis übereinstimmen (z.B. Beschluss vom 05.03.2001- 20 W 24/01- und Beschluss vom 25.02.2002- 20 W 31/02-).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2002 - 20 W 437/02

    WEG-Verfahren, Rechtsbeschwerde, Zwangsvollstreckung

    Vor der Änderung der Zivilprozessordnung durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001 (BGBl I S. 1887), das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, hat der Senat in Übereinstimmung mit den zivilprozessualen Beschwerdevorschriften entschieden, dass die sofortige weitere Beschwerde nach § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F. nur zulässig ist, soweit die Entscheidung des Landgerichts über eine Beschwerde betreffend die Zwangsvollstreckung nach §§ 887-890 ZPO einen neuen selbständigen Beschwerdegrund enthält, wovon nicht auszugehen ist, wenn amts- und landgerichtliche Entscheidung im Ergebnis übereinstimmen (z.B. Beschluss vom 05.03.2001- 20 W 24/01- und Beschluss vom 25.02.2002- 20 W 31/02-).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.01.2003 - 20 W 31/02   

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https://dejure.org/2003,10778
OLG Celle, 07.01.2003 - 20 W 31/02 (https://dejure.org/2003,10778)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.01.2003 - 20 W 31/02 (https://dejure.org/2003,10778)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 20 W 31/02 (https://dejure.org/2003,10778)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zivilrechtsstreit: Voraussetzungen der Aussetzung bis zur Erledigung eines Strafverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 149 ZPO ; § 252 ZPO
    Aussetzung der Verhandlung wegen Präjudiz nach § 149 Zivilprozessordnung (ZPO); Einfluss der Ermittlungen im Strafverfahren auf zivilrechtliche Entscheidung ; Nachprüfung auf Verfahrensfehler und Ermessensfehler durch das Beschwerdegericht; Eigene Beurteilung der Sachlage ...

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Verhandlung wegen Präjudiz nach § 149 Zivilprozessordnung (ZPO); Einfluss der Ermittlungen im Strafverfahren auf zivilrechtliche Entscheidung ; Nachprüfung auf Verfahrensfehler und Ermessensfehler durch das Beschwerdegericht; Eigene Beurteilung der Sachlage ...

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - W (Kart) 6/06

    Bedeutung der Selbstbezichtigungsgefahr im Zivilprozess; Verhältnis zwischen noch

    Den Beschwerdewert hat der Senat auf 20 % des Hauptsachestreitwerts festgesetzt (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 7.1.2003 - 20 W 31/02 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 21.04.2004 - 5 W 357/04
    Erfahrungsgemäß hat das Zivilgericht, unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens, die Beweisaufnahme ganz oder in Teilen zu wiederholen und eine eigene Beweiswürdigung vorzunehmen (OLG Stuttgart, VersR 1991, 1027; OLG Köln, VersR 1989, 518; OLG Celle, Beschluss vom 7.01.2003 in 20 W 31/02).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.04.2002 - I-20 W 31/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21216
OLG Düsseldorf, 25.04.2002 - I-20 W 31/02 (https://dejure.org/2002,21216)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2002 - I-20 W 31/02 (https://dejure.org/2002,21216)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2002 - I-20 W 31/02 (https://dejure.org/2002,21216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 02.10.1995 - 10 UF 61/95

    Beschwerderecht des Versorgungsträgers gegen eine Aussetzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2002 - 20 W 31/02
    Den Beschwerdewert hat das Gericht gemäß § 3 ZPO auf 1/5 des von der Klägerin angegebenen Hauptsachestreitwertes beziffert; damit wird der Gegenstandswert der Beschwerde ausreichend bemessen (vgl. OLG Köln, MDR 1973, 683; OLG Frankfurt, OLGR 1994, 34, 35; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496, 497; Feiber in: Münchener Kommentar, a.a.O., § 252 Rdnr. 28; Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rdnr. 16 Stichwort "Aussetzungsbeschluss").
  • OLG Frankfurt, 10.12.2020 - 6 W 126/20

    Verfahrensaussetzung nach § 148 ZPO im Hinblick auf anhängiges Löschungsverfahren

    Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen (vgl. OLG Düsseldorf InstGE 2, 229 juris Rn 3).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2021 - 6 W 110/20

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Aussetzung des Verletzungsverfahrens nach Art. 91

    Eine Kostenentscheidung ist entbehrlich, da Gerichtskosten nicht anfallen und die außergerichtlichen Kosten solche des Rechtsstreits sind ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.12.2020 - 6 W 126/20 m.w.N. = GRUR-RR 2021, 160 = WRP 2021, 668; vgl. zur Notwendigkeit einer Kostenentscheidung auch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.4.2002 - I-20 W 31/02 = InstGE 2, 229).
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